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Sind die Allgemeinen Zugangs- und Nutzungsbedingungen (AZNB) verbindlich?

Sind die Allgemeinen Zugangs- und Nutzungsbedingungen (AZNB) verbindlich?

Sowohl Jahresabonnenten als auch Inhaber eines 7-Tage-Abos müssen sich strikt an die Allgemeinen Zugangs- und Nutzungsbedingungen (AZNB) halten. In diesen Allgemeinen Zugangs- und Nutzungsbedingungen (AZNB) sind Ihre Rechte und Pflichten als Nutzer unseres Diensts niedergelegt. Bei Abschluss eines Kurzzeitabos müssen Sie Ihr Einverständnis mit den Allgemeinen Zugangs- und Nutzungsbedingungen (AZNB) erklären, bevor Sie zum nächsten Schritt weitergehen und Ihr Fahrrad entriegeln können.

Braucht man eine Versicherung?

Braucht man eine Versicherung?

Um vel’oh ! nutzen zu können, müssen Sie Inhaber einer Privathaftpflichtversicherung sein.

Kann man ein Fahrrad auch über mehrere Tage mieten?

Kann man ein Fahrrad auch über mehrere Tage mieten?

Unsere System der Fahrradvermietung im Selbstbedienungsverfahren ist auf kurze Strecken zugeschnitten. Die Stationen sind in einem Abstand von circa 300 Metern angeordnet, um eine optimale Erreichbarkeit zu gewährleisten. So können Sie ein Fahrrad entleihen bzw. zurückgeben, wann immer Sie möchten. Die maximale Nutzungsdauer beträgt 24 Stunden.

Hat man nur einmal auf die kostenlose erste halbe Stunde Anspruch - oder bei jeder Fahrt?

Hat man nur einmal auf die kostenlose erste halbe Stunde Anspruch - oder bei jeder Fahrt?

Jedes Mal, wenn Sie an einer Station ein Fahrrad entleihen, ist die erste halbe Stunde kostenlos.

Was mache ich, wenn ich meine Abokarte verliere?

Was mache ich, wenn ich meine Abokarte verliere?

Wenn Sie Ihre Langzeitkarte verlieren, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich unter der Rufnummer 800 611 00 an das zentrale Kundenzentrum von vel’oh ! (Diese Nummer ist innerhalb des Großherzogtums Luxemburg gebührenfrei.) Wir schicken Ihnen dann eine neue Abokarte zu, für die wir Ihnen leider 5€ in Rechnung stellen müssen.
Bei Kurzzeitabonnements ist leider kein Ersatz möglich!

Was mache ich, wenn ich mit einem Fahrrad von vel’oh ! einen Unfall habe?

Was mache ich, wenn ich mit einem Fahrrad von vel’oh ! einen Unfall habe?

Bei einem Unfall verständigen Sie bitte schnellstmöglich - auf jeden Fall aber binnen 24 Stunden - unter der Rufnummer 800 611 00 das zentrale Kundenzentrum von vel’oh ! (Diese Nummer ist innerhalb des Großherzogtums Luxemburg gebührenfrei.) Sie bleiben für das Fahrrad verantwortlich, bis es an einem Befestigungspunkt verriegelt wird. Sie können auch warten, bis einer unserer Mitarbeiter vor Ort kommt, und ihm das Fahrrad persönlich übergeben.

Was mache ich bei einem Diebstahl?

Was mache ich bei einem Diebstahl?

Was mache ich bei einem Diebstahl?

Zeigen Sie den Diebstahl bitte innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei an und verständigen Sie bitte binnen 24 Stunden unter der Rufnummer 800 611 00 das zentrale Kundenzentrum von vel’oh ! (Diese Nummer ist innerhalb des Großherzogtums Luxemburg gebührenfrei.).
Schicken Sie eine Kopie der Anzeigebestätigung an JCDecaux vel’oh !, und zwar an folgende Adresse:

JCDecaux
90, rue de Cessange
L-1320 Luxemburg

Was mache ich bei einer Reifenpanne?

Was mache ich bei einer Reifenpanne?

Bei einer Reifenpanne geben Sie das Fahrrad bitte an der nächstgelegenen Station zurück, verriegeln Sie es sicher an einem der Befestigungspunkte und verständigen Sie unter der Rufnummer 800 611 00 das zentrale Kundenzentrum von vel’oh ! (Diese Nummer ist innerhalb des Großherzogtums Luxemburg gebührenfrei.).

Was mache ich, wenn ich es nicht schaffe, das Fahrrad zurückzugeben?

Was mache ich, wenn ich es nicht schaffe, das Fahrrad zurückzugeben?

Beim Zurückgeben des Fahrrads warten Sie bitte, bis ein Piepton ertönt, der Ihnen bestätigt, dass das Fahrrad ordnungsgemäß an seinem Befestigungspunkt verriegelt worden ist. Wenn Sie feststellen, dass die Verriegelung nicht funktioniert, verständigen Sie bitte unter der Rufnummer 800 611 00 das zentrale Kundenzentrum von vel’oh ! (Diese Nummer ist innerhalb des Großherzogtums Luxemburg gebührenfrei.).

Darf man seine vel’oh ! Jahreskarte bzw. sein 7-Tage-Ticket verleihen?

Darf man seine vel’oh ! Jahreskarte bzw. sein 7-Tage-Ticket verleihen?

Da Sie für das entliehene Fahrrad persönlich haften, raten wir Ihnen dringend davon ab, Ihr Kurzzeitticket bzw. Ihre Langzeitkarte zu verleihen. Mit dem Abschluss des Abonnements verpflichten Sie sich zur Einhaltung der Allgemeinen Zugangs- und Nutzungsbedingungen (AZNB). Sie haften persönlich für die Handlungen der Person, der Sie Ihre Jahreskarte bzw. Ihr 7-Tage-Ticket leihen.

Call-a-bus, der Rufbus

Luxembourg, Luxembourg 31.07.2010

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